Aussetzung der Sanktionen im Jobcenter Neukölln

Doris Hammer

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Jobcenter intensiv dafür einzusetzen, dass bis zur Verabschiedung einer gesetzlichen Neuregelung der §31 bis §32 (Pflichtverletzungen) im SGB II das Urteil des Bundesverfassungsgerichts weitgehend ausgelegt wird.Dementsprechend sollen Sanktionen bis auf weiteres ausgesetzt werden. Auch Kürzungen der Kosten der Unterkunft aufgrund von Pflichtverletzungen sollen nicht mehr zulässig sein. Ebenso sollen laufende Sanktionen vorfristig beendet werden. Dies gilt insbesondere auch für unter 25-Jährige, auch wenn das Urteil selbst die Sanktionen von unter 25-Jährigen nicht zum Gegenstand hatte.

Begründung:

Bis zur gesetzlichen Klärung und Neureglung der entsprechenden Paragraphen sollte auch das Jobcenter Neukölln, wie z.B. in Essen und Bremen, die Sanktionspraxis aussetzen. Insbesondere sollen keine Sanktionen in die Kosten der Unterkunft erfolgen um Wohnungsverlust zu vermeiden. Dies wäre auch eine Entlastung der Mitarbeiter*innen, da aktuell keine eindeutige Rechtssicherheit besteht und mit einem nicht unerheblichen Anstieg von Widersprüchen gerechnet werden muss. Zumal auch das EuGH in seiner Entscheidung vom 21.11.2019 im Zusammenhang mit einem Antrag zum AsylbLG feststellte, dass ein Existenzminimum nicht gekürzt werden darf.