Elsensteg unter Denkmalschutz stellen

Marlis Fuhrmann
Stadtentwicklung

Das gründerzeitliche Bauwerk aus dem Jahre 1906 zeichnet sich durch ein qualitätvolles gußeisernes Schmuckgeländer mit stilisierten Wasserpflanzenblättern aus. Deshalb soll die Brücke unter Denkmalschutz gestellt werden.

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Elsensteg ist als Baudenkmal auszuweisen und unter Denkmalschutz zu stellen.

Begründung: Der Elsensteg überspannt als Brücke den 1902/03 bis zur Rixdorfer Gasanstalt fertiggestellten Abschnitt des Neuköllner Schifffahrtskanals. Er dient seitdem als fußläufige Querung in der Achse der Elsenstraße von der er auch seinen Namen hat. Der Elsensteg selbst entstand um 1906. Das gründerzeitliche Bauwerk zeichnet sich durch ein qualitätvolles gußeisernes Schmuckgeländer mit stilisierten Wasserpflanzenblättern aus. Ursprünglich als Erschließung in Richtung der in Treptow gelegenen Kasernen (heute Bundeskriminalamt) und dem Denkmalbereich an der heutigen Puschkinstr. (Denkmalbereich), verbindet er zugleich mit dem Veranstaltungszentrum an der Spree und der Treptower Park im Nachbarbezirk. Die Brücke ist saniert und weist einen guten Erhaltungszustand auf. Ein Umbau oder Abriss zu Gunsten des Radverkehrs ist auszuschließen. Der Radverkehr ist über die Wildenbruchbrücke zu führen.