Neue Fahrradstellplätze im Straßenraum

Marlis Fuhrmann
GrünflächenVerkehr

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Neue Fahrradstellplätze sind vordringlich im Straßenraum und dort insbesondere auf der Straße zu schaffen. In Grünanlagen dürfen Fahrradstellplätze nicht zu Lasten von Beeten oder in Beeten selbst ausgeführt werden.

Begründung: Viele Nutzer*innen beanspruchen die vorhandenen Flächen. Wer den Fuß- und Radverkehr fördern will, darf die Aufenthaltqualität von Gehwegen nicht durch die massive Platzierung von Fahrradbügeln einschränken. Auch Leihfahrräder u. ä. gehören nicht auf den Gehweg. Auch darf die Konkurenz zwischen den beiden förderfähigen Verkehrsarten Fuß- und Radverkehr (z. B. Weigandufer, Grünverbindung Rübelandstr.) nicht zum Verlust von Grün führen.