Vorkauf im Kauffall Heimstaden wahrnehmen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sein Vorkaufsrecht im Falle der 27 von Heimstaden erworbenen Häuser auszuüben und diese an gemeinwohlorientierte kommunale Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften o.ä. weiterzugeben.