Saubere Schulen- Eigenreinigung der Schulen mit Zeitplan unterlegen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, der Bezirksverordnetenversammlung in Umsetzung der Drucksache 1731/XX – Bürgerbegehren "Saubere Schulen", beschlossen am 02.06.2020 – bis zu ihrer Sitzung im Juni 2021 einen Fahrplan zur stufenweisen Umsetzung der Eigenreinigung der bezirklichen Schulgebäude durch die Serviceeinheit Facility Management vorzulegen.
In die Erarbeitung des Stufenplans sind die Initiative „Schule ohne Not“ sowie Vertreter*innen von ver.di und des DGB einzubeziehen.
Im Stufenplan soll ein beschlussreifer Vorschlag enthalten sein, an welchen Schulen im Bezirk modellhaft mit der Eigenreinigung im Schuljahr 2021/22 begonnen werden soll, um die Vorgaben des Beschlusses vom 02.06.2021 annähernd einhalten zu können. Dieser Plan soll die Kosten und die notwendige Refinanzierung bzw. Sonderfinanzierung darstellen, damit das Modell nicht zu Lasten des Bezirkshaushaltes geht.
Begründung: Mit dem oben bezeichneten Beschluss auf Drucksache 1731/XX hat sich der Bezirk Neukölln im vergangenen Jahr festgelegt, die Schulreinigung stufenweise von Fremd- auf Eigenreinigung umzustellen. Eine Umsetzung des Beschlusses ab dem Schuljahr 2021/22 erscheint nur dann realistisch, wenn die BVV noch in dieser Wahlperiode die Gelegenheit erhält, eine vom Bezirksamt entworfene Umsetzungsplanung zu beraten und abzustimmen.
Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.
Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit, um zu dem Thema Stellung zu nehmen.
Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.
Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.
Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.
Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen.