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DIE LINKE. Fraktion in der BVV Neukölln
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  1. Initiativen
  2. Anträge

Unterhaltsvorschuss: Alleinerziehende nicht warten lassen!

21. August 2018
Doris Hammer

Antrag Weiterlesen

Wohnraum sichern: Illegale Vermietung von Ferienwohnungen unterbinden!

21. August 2018
Carla Aßmann

Antrag Weiterlesen

Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten

21. August 2018
Marlis Fuhrmann

Antrag Weiterlesen

Keine Verwaltungsreform zu Lasten der Bezirke

19. Juni 2018
Thomas Licher

Antrag Weiterlesen

Nutzlose Sanktionen gegen Eltern von Schulschwänzer*innen ausschließen

17. Mai 2018
Ahmed Abed

Antrag Weiterlesen

Vorbereitende Untersuchung Milieuschutzgebiet Gropiusstadt beauftragen

17. Mai 2018
Marlis Fuhrmann

Antrag Weiterlesen

Einkommensschwache Menschen sind nicht „sozial schwach“!

17. Mai 2018
Doris Hammer

Antrag Weiterlesen

Schlichtungsstelle Jobcenter Neukölln einrichten

17. Mai 2018
Doris Hammer

Antrag Weiterlesen

Ausbildungsaufgaben gerecht verteilen und Stundenbelastung senken

17. Mai 2018
Thomas Licher

Antrag Weiterlesen

Beteiligung der Betroffenen der Schulbauoffensive sicherstellen

17. Mai 2018
Thomas Licher

Antrag Weiterlesen

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Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist nur eine begrenzte Zahl an Nachfragen. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen. Die Bindungswirkung von Anträgen ist je nach Gegenstand unterschiedlich.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern eine Stellungnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen oder einen Appell an übergeordnete Behörden bzw. externe Akteure. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.

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DIE LINKE. Fraktion in der BVV Neukölln
Karl-Marx-Str. 83-85
12040 Berlin
(030) 90239 – 2003
linksfraktion@bezirksamt-neukoelln.de

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