Gegen rechten Terror in Neukölln
Entschließung
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt die aktuellen Brandanschläge und erklärt sich solidarisch mit den Betroffenen. In der Nacht vom 31.01.18 zum 01.02.18 sind in Neukölln zum wiederholten Male Autos von Demokraten und Antifaschisten in Brand gesetzt worden. Über die Täterschaft aus dem rechten Umfeld gibt es wenig Zweifel. Die Betroffenen hatten sich in der Vergangenheit klar gegen rechts positioniert. Auch das Datum mit der Nähe zum Jahrestag der Machtübernahme der Nationalsozialisten vor 85 Jahren verstärkt diese Annahme auf unangenehme Weise.
Dass der rechte Terror auch Gesundheit und Leben von Menschen in Kauf nimmt, hat nicht nur das bundesweite Agieren des NSU gezeigt. Auch in Neukölln ist mit Luke Holland ein Mensch aus rassistischen Motiven ermordet worden. Auch bei der Ermordung von Burak Bektas und die Schüsse auf seine Freunde ist von einer rechten Tat auszugehen.
Es liegt nahe, dass der mangelnde Erfolg von Polizei und Justiz, die Täter festzustellen und vor Gericht zu bringen, von den Brandstiftern als Aufforderung zur Fortsetzung ihrer Taten verstanden wird. Mit dem Einzug der AfD in mehrere Landtage und in den Bundestag ist Rassismus und Hetze gegen Andersdenkende scheinbar wieder salonfähig geworden. Der Umgang mit politisch Andersdenkenden durch die Rechtspopulisten hat seitdem eine neue Qualität in der Geschichte der Bundesrepublik erreicht und wird sicher von den Tätern als Unterstützung verstanden, durch Terror die demokratischen Kräfte in Neukölln weiter einzuschüchtern.
Gegen diesen rechten Terror ist auch die demokratische Zivilgesellschaft in Neukölln gefordert. Umso wichtiger ist es, den für ein demokratisches und tolerantes Miteinander eintretenden zivilgesellschaftlichen Initiativen und Einrichtungen von Seiten der Bezirksverordnetenversammlung und des Bezirksamts ideelle und materielle Unterstützung zu gewähren. Es darf nicht sein, dass sich Menschen wegen der rechten Gewalt fürchten müssen, für Ihre antifaschistischen Interessen und demokratischen Ziele einzutreten.
Gemeinsam gegen Nazis und rechte Gewalttäter in Neukölln. Deshalb jetzt klare Kante zeigen, Demokratie verteidigen und rechter Gewalt in Neukölln und anderswo entgegentreten.
Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.
Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit, um zu dem Thema Stellung zu nehmen.
Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.
Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.
Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.
Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen.