Mindestlohn beim Schulcatering

Thomas Licher

Kleine Anfrage

1. Welche Auftragnehmer hat das Bezirksamt mit dem Schulcatering in Neuköllns Schulen beauftragt (bitte für jeden Auftragnehmer die jeweilig(e) Schule(n), Vertragsbeginn und –ende sowie Auftragsvolumen angeben)?

 

Die Liste der Caterer bitte ich dem Anhang zu entnehmen. Die Verträge der Caterer, welche bei der Neuausschreibung des Schulmittagessens einen Zuschlag erhalten haben, laufen vom 01.08.2020 bis 31.07.2024.

2. Welche Regelungen zum Mindestlohn greifen, wenn ein Auftragnehmer zwei oder mehr Catering-Verträge mit dem Bezirksamt abgeschlossen hat und sich in mindestens einem Vertrag verpflichtet hat, den Mindestlohn in Höhe von 12,50 Euro bei der Ausführung der Leistung zu zahlen?

Die Liste bitte ich ebenfalls dem Anhang zu entnehmen.
3. Wie gewährleistet das Bezirksamt die Einhaltung des Landesmindestlohngesetzes durch die Auftragnehmer?

Für alle wesentlichen Leistungen wurden die Ausschreibungen vor dem 01.5.2020 begonnen. Lediglich für die Janusz-Korczak-Grundschule, für die Löwenzahn-Schule und für die Albrecht-Dürer-Schule wurden die Lose nach dem 01.05.2020 ausgeschrieben, da im Rahmen der europaweiten Ausschreibung keine Angebote eingegangen waren.

4. Sind dem Bezirksamt Verstöße gegen den Vergabemindestlohn durch Auftragnehmer trotz schriftlicher Verpflichtung bekannt geworden?

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat mit dem Änderungspaket zur europaweiten Ausschreibung die Caterer dazu verpflichtet mit einem Mindestlohn von 12,50 € zu kalkulieren.

5. Welche Anstrengungen hat das Bezirksamt unternommen, um in laufenden Verträgen eine Anpassung an den Vergabemindestlohn von 12,50 Euro zu erwirken?

Siehe Antwort zu 4.

6. Haben sich im Falle der Vergabeverfahren, die zum 1. Mai 2020 bereits begonnen haben bzw. die nach diesem Stichtag begonnen haben, die jeweiligen Auftragnehmer schriftlich verpflichtet, ihren Arbeitnehmer*innen bei der Ausführung der Leistung mindestens den Mindestlohn in Höhe von 12,50 Euro nach dem novelliertem § 9 Landesmindestlohngesetz zu zahlen?

 

Nein.

7. Welche Vergabeverfahren zum Schulcatering wurden vor dem Tag des Inkrafttretens des ersten Gesetzes zur Änderung des Landesmindestlohngesetzes am 1. Mai 2020 begonnen, welche Vergabeverfahren hatten zum Stichtag bereits begonnen und welche wurde nach dem Stichtag begonnen?

 

Eine direkte Überprüfung der Einhaltung der Vertragsbedingungen durch den Schulträger findet nicht statt, sondern obliegt der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWEB). Zuständig ist nach § 16 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes die zentrale Kontrollgruppe.

Die zentrale Kontrollgruppe prüft folgende Kriterien: 

  • Zahlung des Mindestlohns/Tariflohns,
  • Durchführung von Frauenfördermaßnahmen, 
  • Beachtung der Grundsätze der umweltgerechten Beschaffung,
  • Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen.

Damit die zentrale Kontrollgruppe tätig werden kann, bedarf es der Beauftragung durch die Bezirke. Ziel ist es, jeden der derzeit tätigen 33 Caterer stichprobenartig zu überprüfen.

Sollte das Bezirksamt Hinweise auf eine Nichteinhaltung des Mindestlohnes erhalten, so wird dies unverzüglich an die SenWEB zur Überprüfung herangetragen.

 

8. Welche Neuköllner Schulen verfügen über eine eigene Zubereitungsküche und in welchen Schulen wird das Mittagessen vor Ort zubereitet?

Die Caterer haben keine gesonderten Verträge mit dem Bezirksamt geschlossen, rechtliche Grundlage ist immer die Leistungsbeschreibung der europaweiten Ausschreibung nach der Zuschlagserteilung mit dem unter Frage 4) genannten Änderungspaket. Dies gilt dann für alle erhaltenen Zuschläge zur Essensversorgung.