Der „soziale Arbeitsmarkt“ in Neukölln
Kleine Anfrage
- Wie hat sich die Teilnahme an Förderungen nach § 16 e und i SGB II seit Einführung der Instrumente in Neukölln entwickelt?
- Wie hoch ist aktuell das Teilnehmer*innenpotential für Förderungen nach § 16 e und i SGB II und wie viele Arbeitsplätze werden tatsächlich gefördert (Bitte für 16 e und i getrennt aufschlüsseln! Die tatsächlich geförderten Arbeitsplätze nach 16i SGB II sind bekannt und müssen nicht erneut angegeben werden.)?
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Wie beurteilen Jobcenter, Sozialamt und Trägerversammlung die Teilnahme an den Förderinstrumenten?
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Welche Hindernisse und Schwierigkeiten sehen die maßgeblichen Akteure auf Seiten der potentiellen Teilnehmer*innen und Arbeitgeber*innen bei der Entscheidung für eine Förderung nach 16 e und i?
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Welche Neuregelungen müssten aus Sicht des Bezirksamts erfolgen, damit das Bezirksamt selbst Arbeitsplätze nach 16 e oder i anbieten würde?
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Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt diesbezüglich ergriffen oder will es ergreifen?
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In welchen Bereichen des Bezirksamts bzw. in welchen bezirkseigenen Betrieben wäre die Schaffung von Arbeitsplätzen nach 16 e oder i denkbar?
Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.
Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit, um zu dem Thema Stellung zu nehmen.
Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.
Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.
Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.
Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen.