Drei Jahre Baulärm, Umbau und Leerstand in der Sonnenallee 90 und kein Ende?

Ahmed Abed

Kleine Anfrage

1. Was für eine Nutzung war und ist für das Hinterhaus der Sonnenallee 90 erlaubt worden?

Gemäß Aktenlage ist das Hinterhaus am 26.10.1906 als Fabrikgebäude genehmigt worden. Nä- here Angaben zur Art der Nutzung enthält die Baugenehmigung nicht. Für dieses Fabrikgebäu- de existieren keine Folgegenehmigungen die Art der Nutzung betreffend. Die gewerbliche Nut- zung ist somit der letzte baurechtlich genehmigte Stand ist.

2. Für welche Nutzung und wann wurde eine Baugenehmigung für das Grundstück Sonnenallee 90 erteilt?

Am 13.05.2016 wurde die Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung des Hinterhauses von Gewerbe in Wohnen und Anbau von Balkonen erteilt. Am 30.10.2017 erging hierzu eine Nach- tragsgenehmigung. Mit diesem Nachtrag wurde die Nutzungsänderung zurückgenommen, so- dass ausschließlich der Anbau von Balkonen als Gegenstand der Genehmigung verblieb. Zuletzt ist hier am 12.01.2018 der Einbau eines Aufzuges genehmigt worden.

3. Seit wann steht das Hinterhaus komplett leer?

Hierzu können keine Angaben gemacht werden. Der Leerzug von gewerblich genutzten Gebäu- den ist hier weder anzeige- noch genehmigungspflichtig.

4. Seit wann dauern die Bauarbeiten in dem Hinterhaus des Grundstückes an und bis wann gehen sie voraussichtlich weiter?

Für die Errichtung der Balkone ist der Baubeginn zum 30.10.2017 und die Fertigstellung zum 01.08.2018 angezeigt worden. Der Aufzuganbau wurde am 25.10.2017 begonnen und am 09.05.2018 beendet. Mit Abschluss dieser Vorgänge sind keine weiteren bauaufsichtlichen Ver- fahren anhängig.

5. Hat es in den letzten drei Jahren Beschwerden wegen des Lärms der Baustelle gegeben und werden die erlaubten Lärmimmissionsgrenzwerte eingehalten?

Nach Kenntnis des Bezirksamtes sind hier keine Beschwerden über Lärm eingegangen. Dem- nach liegen hier auch keine Erkenntnisse zu Lärmimmissionsgrenzwerten bzw. deren Überschrei- tung vor. Für die Bearbeitung von Beschwerden wegen Baulärms ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zuständig.