Einbürgerung in Zeiten von Corona
Mündliche Anfrage
- Werden vom Bezirksamt alle Möglichkeiten wahrgenommen, um bereits positiv beschiedene Einbürgerungen mittels Übergabe der Einbürgerungsurkunden auch rechtlich wirksam zu machen - auch ohne feierliche Übergabe - und wenn nicht, warum?
- Müssen Antragssteller *innen auf Grund von Einkommenseinbußen durch Umsatzrückgang, Kurzarbeit oder Kündigung als Folge der Corona- Verordnungen mit dem Versagen der deutschen Staatsbürgerschaft rechnen, obwohl der Bescheid vor den entsprechenden Einschränkungen positiv entschieden worden wäre?