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Fraktionsvorsitzende

Erzieher*innen fair bezahlen und an ihren Schulen halten

Entschließung

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Für die Erzieher*innen an drei Neuköllner Schulen soll die sogenannte „Brennpunktzulage“ gestrichen werden. Die Bezirksverordnetenversammlung appelliert an die zuständigen Stellen, schnell einen Weg zu finden, den Erzieher*innen ihr Gehalt in der bisherigen Höhe zu bezahlen, um sie an den Schulen zu halten. An Neuköllner Schulen leisten Erzieher*innen wertvolle pädagogische Arbeit mit und für Neuköllner Schüler*innen. Diese Arbeit findet in Zeiten großen pädagogischen Fachkräftemangels zu oft nicht unter den einfachsten Rahmenbedingungen statt. Den Erzieher*innen gebührt für ihre Arbeit große Wertschätzung. Dass nun an drei Neuköllner Schulen Erzieher*innen das Gehalt gekürzt werden soll, indem ihnen die sogenannte „Brennpunktzulage“ gestrichen wird, ist nicht hinnehmbar und widerspricht dieser notwendigen Wertschätzung in jeglicher Weise. Dadurch werden die Beschäftigten vor die Wahl gestellt, entweder empfindliche Gehaltseinbußen hinzunehmen oder sich an andere Schulen versetzen zu lassen. Diese Wahl zeugt weder von Wertschätzung, noch ist es pädagogisch vertretbar, bestehende pädagogische Teams auseinanderzureißen.


Beratungsfolge und Beschlussfassung

 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.