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Georg Frankl

Explodierende Energiekosten: Beratungsangebote für Einsparpotentiale bei Haushaltsenergie bewerben

Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, Bezieher*innen von Transferleistungen (SGB II, SBG XII, AsylbLG, Wohngeld usf.) sowie Inhaber*innen eines Wohnungsberechtigungsscheins proaktiv mit geeignetem Informationsmaterial über Beratungsangebote zu Einsparpotentialen bei Haushaltsenergie zu informieren. Insbesondere der Stromspar-Check der Caritas mit seinen Soforthilfen (Austausch durch energie- und wassersparenden Artikeln) ist zu bewerben. Hierfür soll der Austausch mit dem Neuköllner Büro der Beratungsstelle intensiviert und deren Informationsmaterial genutzt werden.

Begründung: Die Energiepreise für Haushalte lagen bereits im Februar 2022 um 22,5 % über dem Niveau vom Februar 2021 und steigen weiter an. Insbesondere die Gaspreise sind massiv angestiegen. Dabei wirken sich diese Preissteigerungen auf Haushalte mit niedrigen Einkommen ungleich härter aus, weil Energiekosten einen größeren Teil ihres verfügbaren Einkommens ausmachen. Die Entlastungspakete der Bundesregierung sehen insbesondere Einmalzahlungen für verschiedene Personenkreise vor. Angesichts der zu erwartenden Mehrkosten in vierstelliger Höhe reichen diese Hilfen aber längst nicht aus. Der vom Abgeordnetenhaus beschlossene Entlastungsfond in Höhe von 380 Millionen Euro kann zur Entlastung beitragen; Details zum Personenkreis und zur Höhe der Auszahlungen sind aber noch nicht bekannt. Neben der finanziellen Unterstützung durch Bund und Länder können Kommunen insbesondere Hilfestellung bei der Senkung von Energieverbräuchen leisten. Dabei sind Einsparungen beim Energieverbrauch gerade im Bereich der fossilen Energieträger nicht nur kostensparend, sondern senken auch den CO2-Verbrauch. So spart der durchschnittliche Haushalt bis zu 20 Prozent seiner Energiekosten und 420 kg CO2 im ersten Jahr nach der Beratung durch den Stromspar-Check, einem Angebot der Berliner Energieagentur (BEA) und der Caritas. Bei den Vor-Ort-Besuchen des Stromspar-Checks werden nicht nur nützliche Tipps zum Energiesparen gegeben, sondern auch kostenlose Soforthilfen wie dem Austausch von Leuchtmitteln. Ein Ausbau der Zusammenarbeit bis hin zur direkten Vermittlung an den Stromspar-Check ist daher wünschenswert.


Infos zum Stand der Beratung gibt es auf der Seite der BVV Neukölln.

 

 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.