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Georg Frankl

Explodierende Energiekosten: Darlehen für Austausch von Kühl- bzw. Gefriergeräten

Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, Transferleistungsberechtigte bei Vorlage eines Gutscheins von Stromspar-Check für die Anschaffung eines neuen Kühl- bzw. Gefriergeräts ein Darlehen bis zur Höhe des Differenzbetrags zwischen Zuschuss und Anschaffungskosten zu gewähren. Das Darlehen soll nach Möglichkeit als Zuschuss gewährt werden. Dieses Angebot soll in den Beratungsgesprächen proaktiv mit eigenem Informationsmaterial beworben werden. Mit dem Jobcenter Neukölln ist ein analoges Vorgehen zu vereinbaren.

 

Begründung: Die hohen Preissteigerungen für Erdgas führen aufgrund der Abhängigkeit der Stromerzeugung vom Erdgas auch zu höheren Strompreisen. Die Erzeugerpreise für Strom lagen über alle Abnehmergruppen hinweg im Februar 2022 um 66,5 % über dem Niveau im Februar 2021. Mussten Haushalte bereits im Februar 2022 13 Prozent mehr für Strom zahlen als ein Jahr zuvor, ist mit weiteren Anpassungen an die Erzeugerpreise zu rechnen. Diese Preissteigerungen treffen Haushalte mit niedrigen Einkommen ungleich härter, weil Energiekosten einen größeren Teil ihres verfügbaren Einkommens ausmachen. Insbesondere Haushalte mit Transfereinkommen sind betroffen, weil anders als die Kosten für Heizung und Warmwasser aus dem ohnehin schon viel zu niedrigem Regelbedarf finanziert werden müssen. Die Einmalzahlung der Bundesregierung in Höhe von 200 Euro ist angesichts des allgemeinen Kaufkraftverlusts nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Bis zur Neuberechnung der Regelsätze fordert der Paritätische deshalb als Sofortmaßnahme die Anhebung um mindestens 200 Euro – nicht als Einmalzahlung, sondern monatlich.

Auf bezirklicher Ebene ist wenig Spielraum für die Bekämpfung von Armut. Laut Beantwortung der Kleinen Anfrage "Abfederung steigender Haushaltsenergiekosten“ (KA/085/XXI) bestehen für Jobcenter und Sozialamt keine Möglichkeiten, steigende Stromkosten als Mehrbedarf abzufedern. Es existieren jedoch ausgezeichnete Hilfs- und Unterstützungsangebote wie bspw. der Stromspar-Check von Caritas und der Berliner Energieagentur (BEA), der neben Soforthilfen wie dem Austausch von Leuchtmitteln auch Gutscheine für den Austausch von Kühl- bzw. Gefriergeräten vergibt. Diese Maßnahmen führen unmittelbar zu einer Senkung des Stromverbrauchs. Die Anschaffung eines neuen Kühl- bzw. Gefriergeräts ist jedoch je nach Haushaltsgröße mit Kosten zwischen 300 und 600 Euro verbunden. Die Differenz zwischen dem Zuschuss vom Stromspar-Check und der Anschaffungskosten muss aus dem Regelbedarf zusammengespart oder im Bekanntenkreis ausgeliehen werden. Die Gewährung von zinslosen Darlehen könnte die Hürde für die Inanspruchnahme des Gutscheins senken. Entscheidend ist dabei jedoch die proaktive Beratung und Vermittlung an die jeweiligen Unterstützungsangebote (hier dem Stromspar-Check) und die intensive Zusammenarbeit mit dem Träger.


Infos zum Stand der Beratung gibt es auf der Seite der BVV Neukölln.

 

 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.