Explodierende Energiekosten: Strom- und Gassperren verhindern
Große Anfrage
Ich frage das Bezirksamt:
- Für welchen Zeitraum erwartet das Bezirksamt das Durchschlagen der Energiekostenexplosion auf die privaten Haushalte?
- Rechnet das Bezirksamt angesichts der explodierenden Energiekosten, der geplanten Gasumlage sowie der allgemeinen Inflation mit einem erheblichen Anstieg bei Sperrankündigungen und tatsächlich vollzogenen Sperrungen von Strom- und Gasanschlüssen in Neukölln?
- Welche Mittel stehen Bezirk und Land zur Verfügung, um Strom- und Gassperren zu verhindern?
- Welche Instanzen können Strom- und Gassperren durch die Versorger verbieten?
- Welche Möglichkeiten bestehen für Bezirk und Land, durch Übernahme von Zahlungsausfällen Strom- und Gassperren bei privaten Haushalten zu verhindern?
Die Beantwortung der Anfrage ist auf der Seite der BVV Neukölln dokumentiert.
Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.
Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit, um zu dem Thema Stellung zu nehmen.
Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.
Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.
Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.
Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen.