Fair Trade Town Neukölln
Kleine Anfrage
- Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt im Zusammenhang mit der Umstellung auf faire Beschaffung seit der Ernennung zur Fair Trade Town ergriffen?
- Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt zur Stärkung des fairen Handels im Bezirk ergriffen?
- Was ist Aufgabengebiet, Zielstellung und Arbeitsweise der Steuerungsgruppe „Faires und nachhaltiges Neukölln“?
- Wie setzt sich die Steuerungsgruppe zusammen?
- Verfügt die Steuerungsgruppe über ein eigenes Projektbudget?
- Erhalten die Mitglieder der Steuerungsgruppe eine Aufwandsentschädigung für ihr Engagement?
- Wie erfolgt die Kooperation mit der übergreifenden Kampagne „Fair Trade Town“?
- Bestehen seitens der Kampagne Maßgaben bzw. Zielvorgaben bzw. wurden Zielvereinbarungen getroffen?
Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.
Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit, um zu dem Thema Stellung zu nehmen.
Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.
Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.
Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.
Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen.