Jobcenter Neukölln: Sanktionen 2019 - 2021
Kleine Anfrage
1. Wie viele Sanktionen wurden in den Jahren 2019 bis einschließlich 2021 jeweils durch das Jobcenter Neukölln verhängt?
Laut Auswertung des Statistik-Service Ost der Bundesagentur für Arbeit vom 13.04.2022 verhängte das Jobcenter Berlin Neukölln im Jahr 2019 insgesamt 15.643 Sanktionen, im Jahr 2020 insgesamt 971 Sanktionen und im Jahr 2021 insgesamt 1.313 Sanktionen.
2. In wie vielen Fällen wurden in diesen Jahren jeweils 100-prozentige Leistungskürzungen vorgenommen (bitte nach Gründen der Sanktion aufschlüsseln)?
Leider ist eine Auswertung der angefragten Fallkonstellationen nach Auskunft des Statistik-Service Ost der Bundesagentur für Arbeit vom 13.04.2022 nicht möglich.
3. Wie viele Widersprüche und Klagen gegen das Jobcenter Neukölln wurden in den genannten Jahren jeweils eingereicht und wie viele/n davon wurden jeweils
a) zurückgewiesen,
b) voll stattgegeben,
c) teilweise stattgegeben,
d) zurückgenommen oder
e) anderweitig erledigt?
Widersprüche im Jobcenter Berlin Neukölln [1] | |||
| 2019 | 2020 | 2021 |
WS gesamt | 8374 | 7899 | 6770 |
davon zurückgewiesen | 5664 | 5197 | 4441 |
davon stattgegeben | 2182 | 2110 | 1822 |
davon teilweise stattgegeben | 249 | 357 | 267 |
davon zurückgenommen | 88 | 79 | 99 |
davon anderweitig erledigt | 191 | 156 | 141 |
WS Sanktionen § 31 | 222 | 34 | 101 |
davon zurückgewiesen | 149 | 23 | 54 |
davon stattgegeben | 70 | 10 | 42 |
davon teilweise stattgegeben | 1 | 1 | 1 |
davon zurückgenommen | 0 | 0 | 1 |
davon anderweitig erledigt | 2 | 0 | 3 |
WS Meldeversäumnis § 32 | 399 | 25 | 15 |
davon zurückgewiesen | 236 | 10 | 6 |
davon stattgegeben | 159 | 14 | 9 |
davon teilweise stattgegeben | 1 | 0 | 0 |
davon zurückgenommen | 1 | 0 | 0 |
davon anderweitig erledigt | 2 | 1 | 0 |
Klageverfahren im Jobcenter Berlin Neukölln [2] | |||
| 2019 | 2020 | 2021 |
Klagen gesamt | 1965 | 1427 | 1264 |
davon zurückgewiesen | 131 | 71 | 36 |
davon stattgegeben | 146 | 111 | 51 |
davon teilweise stattgegeben | 35 | 15 | 7 |
davon zurückgenommen | 0 | 0 | 0 |
davon anderweitig erledigt | 1155 | 736 | 489 |
Klagen Sanktionen § 31 | 45 | 4 | 8 |
davon zurückgewiesen | 5 | 0 | 0 |
davon stattgegeben | 4 | 1 | 0 |
davon teilweise stattgegeben | 0 | 0 | 0 |
davon zurückgenommen | 0 | 0 | 0 |
davon anderweitig erledigt | 27 | 2 | 0 |
Klagen Meldeversäumnis § 32 | 43 | 2 | 0 |
davon zurückgewiesen | 5 | 0 | 0 |
davon stattgegeben | 3 | 0 | 0 |
davon teilweise stattgegeben | 0 | 0 | 0 |
davon zurückgenommen | 0 | 0 | 0 |
davon anderweitig erledigt | 19 | 1 | 0 |
4. Wie viele Widersprüche und Klagen gegen das Jobcenter Neukölln aufgrund von Sanktionen wegen Meldeversäumnissen gemäß § 32 SGB II wurden in den genannten Jahren jeweils eingereicht und wie viele/n davon wurden jeweils
a) zurückgewiesen,
b) voll stattgegeben,
c) teilweise stattgegeben,
d) zurückgenommen oder
e) anderweitig erledigt?
Siehe Beantwortung zu Frage 3.
[1] Die sich aus der Gesamtzahl und Summe der Einzelpositionen ergebende Differenz ist darauf zurückzuführen, dass einige Verfahren noch nicht abgeschlossen sind. Die Jahresangaben entsprechen den registrierten Verfahren vom 01.01.-31.12.des jeweiligen Kalenderjahres.
Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.
Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit, um zu dem Thema Stellung zu nehmen.
Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.
Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.
Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.
Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen.