Bebauungsplan zur Vorhaltung von Produktionsflächen erstellen
Antrag
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten in einen Textbebauungsplan festzuschreiben, dass auf dem als Gewerbefläche ausgewiesenen Grundstück Neuköllnische Allee 9 keine Hotelbauten zulässig sind.
Begründung:
Die Gewerbeflächen am S-Bahnring sind für mittelständisches Gewerbe und ihre Produktionsbetriebe vorzuhalten. Durch den Erweiterungsbau des Estrel-Hotels ist der Bedarf an Hotelbauten gedeckt.