Zum Hauptinhalt springen

Maya Eckes

Klimaschutz in Neukölln jetzt umsetzen

Große Anfrage

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Was ist der aktuelle Stand bei der Erstellung eines Neuköllner Energie- und Klimaschutzprogramms im Sinne des BVV-Beschlusses vom 9.3.2020 (Drs. Nr. 1524/XX)?
  2. Was soll das Neuköllner Energie- und Klimaschutzprogramms aus Sicht des Bezirksamts leisten?
  3. Was sind Aufgabenbereich und Anforderungsprofil des Neuköllner Klimaschutzbeauftragten?
  4. Welche Themen und Projekte wurden bisher und werden in der laufenden Legislatur vom Klimaschutzbeauftragten bearbeitet?
  5. Welche Struktur, Anforderungen und Aufgabenbereiche sind für den vom Klimaschutzbeauftragten koordinierten Klimaschutzbeirat aus Politik und Verwaltung, zivilgesellschaftlichen Initiativen und interessierten Bürger*innen vorgesehen?

Die Beantwortung der Anfrage ist auf der Seite der BVV Neukölln dokumentiert.

 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.