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Thomas Licher

Keine Privatisierung beim Schulbau

Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive plant die Senatsverwaltung, Schulen von der landeseigenen aber privatrechtlich organisierten Wohnungsbaugesellschafts HOWOGE bauen und sanieren zu lassen.Wir kritisieren diese Pläne, weil mit der Übertragung der Liegenschaften an die HOWOGE kaum absehbare Risiken verbunden sind. Mit dieser Entschließung richten wir uns gegen die Privatisierungspläne.

 

Zu unserer Entschließung gab es einen Änderungstext der SPD, dem wir zugestimmt haben. Der Entschließung in geänderter Fassung wurde am 15.11.2017 mit einer Mehrheit von SPD, Grünen und LINKEN zugestimmt. Alle übrigen Bezirksverordneten haben gegen die Entschließung gestimmt.

Änderungsantrag der SPD in folgender Fassung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

"Der Bau von Schulen ist eine Kernaufgabe der öffentlichen Hand. Ein Neubau in privater Hand würde u.U. kurzfristig den finanziellen Aufwand für die Gesellschaft senken, langfristig jedoch mit nicht kalkulierbaren Folgekosten, wie hohen Mieten und Verlust von bezirklicher Einflussnahme, verbunden sein.

Auch würde eine wie auch immer geartete privatrechtliche Gesellschaft bei der Gewinnung von qualifiziertem Fachpersonal in Konkurrenz zu den bezirklichen Hochbauämtern treten.

Um die politischen Gestaltungsmöglichkeiten des Bezirks und damit auch seiner SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen sicherzustellen, müssen die Schulliegenschaften bei Neubauten dauerhaft in der Hand des Bezirks bleiben sowie etwaige Mietzahlungen an andere Institutionen und Unternehmen, wie bspw. Wohnungsbaugesellschaften, verhindert werden. Bildung ist in Neukölln in guten Händen und soll es künftig auch bleiben."

Ursprung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Neubau von Schulen ist eine Kernaufgabe des Bezirks und darf keinesfalls an ein privat-rechtliches Unternehmen abgegeben werden. Die Kosten für den Neubau in privater Hand sind in der Regel für die Gesellschaft viel höher, weil Schulgebäude nach der Fertigstellung lange und teuer zurückgemietet werden müssen.

Auch würde eine wie auch immer geartete privat-rechtliche Gesellschaft bei der Frage der Gewinnung von qualifiziertem Fachpersonal in Konkurrenz zu den bezirklichen Hochbauämter treten.

Um die politischen Gestaltungsmöglichkeiten des Bezirks sicherzustellen und SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen eine Einflussnahme zu ermöglichen, muss die Aufgabe des Schulbaus und der Besitz der Schul-Liegenschaften dauerhaft in der Hand des Bezirks bleiben.

Ergänzung:

Deshalb begrüßt die BVV Neukölln den 10-Punkte-Plan der Bezirke zum Schulbau vom 6.November 2017 nachdrücklich. Mit dem Plan wird die Zuständigkeit der Bezirke in dieser wichtigen Frage betont und mit der Kooperation der Bezirksverwaltungen ein wirkungsvoller Beitrag für die Verbesserung der schulischen Infrastruktur Berlins erbracht.

 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.