Ältestenratssitzungen während der BVV

Thomas Licher

Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Paragraph §13 der Geschäftsordnung der BVV Neukölln wird um ein 5. Absatz erweitert. Der neue 5.Absatz soll lauten:

5. Wird der Ältestenrat innerhalb einer BVV-Sitzung einberufen, handelt es sich um eine Fortsetzung der in der Regel vor der BVV stattfindenden Ältestenratssitzung.

 

Begründung:

Wenn der Ältestenrat während einer BVV-Sitzung einberufen wird, sind die Beratungen nur von kurzer Dauer und den Teilnehmer*innen entsteht kein zusätzlicher Aufwand. In der Regel hat bereits vor der BVV eine reguläre Ältestenratssitzung stattgefunden. Weitere Zusammenkünfte können als Fortsetzung der regulären Ältestenratssitzung gelten.