Zum Hauptinhalt springen

Einbürgerung in Zeiten von Corona

Doris Hammer

Mündliche Anfrage

  1. Werden vom Bezirksamt alle Möglichkeiten wahrgenommen, um bereits positiv beschiedene Einbürgerungen mittels Übergabe der Einbürgerungsurkunden auch rechtlich wirksam zu machen - auch ohne feierliche Übergabe -  und wenn nicht, warum?
  2. Müssen Antragssteller *innen auf Grund von Einkommenseinbußen durch Umsatzrückgang, Kurzarbeit oder Kündigung als Folge der Corona- Verordnungen mit dem Versagen der deutschen Staatsbürgerschaft rechnen, obwohl der Bescheid vor den entsprechenden Einschränkungen positiv entschieden worden wäre?

 

Zurück zum Kopf der Seite