Einbürgerung in Zeiten von Corona

Doris Hammer

Mündliche Anfrage

  1. Werden vom Bezirksamt alle Möglichkeiten wahrgenommen, um bereits positiv beschiedene Einbürgerungen mittels Übergabe der Einbürgerungsurkunden auch rechtlich wirksam zu machen - auch ohne feierliche Übergabe -  und wenn nicht, warum?
  2. Müssen Antragssteller *innen auf Grund von Einkommenseinbußen durch Umsatzrückgang, Kurzarbeit oder Kündigung als Folge der Corona- Verordnungen mit dem Versagen der deutschen Staatsbürgerschaft rechnen, obwohl der Bescheid vor den entsprechenden Einschränkungen positiv entschieden worden wäre?