Personalentwicklung und Auftragsvergabe in der Grünpflege
Kleine Anfrage
- Wie beurteilt das Bezirksamt die Personalentwicklung im Bereich der Grün- und Freiflächen?
- Wie schätzt das Bezirksamt das volumenmäßige Verhältnis von Fremdvergabe und Erbringung in Eigenregie im Bereich der Pflege von Grün- und Freiflächen und des Landschaftsbaus ein?
- Strebt das Bezirksamt an, mehr Aufgaben im Bereich der Pflege von Grün- und Freiflächen sowie des Landschaftsbaus in Eigenregie zu übernehmen?
- Von welchem Stellenaufwuchs geht das Bezirksamt aus, um regelmäßig anfallende Aufgaben im Bereich der Pflege von Grün- und Freiflächen komplett in Eigenregie erledigen zu können?
- In welchem Umfang wurden in 2021 Arbeitskräfte mit einer Förderung nach § 16 d, e oder i SGB II im Rahmen der bezirklichen Pflege von Grün- und Freiflächen beschäftigt?
- Bei welchen Trägern/Arbeitgeber*innen waren diese Maßnahmen angesiedelt?
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Welche Lohnregelung trifft für die jeweiligen Beschäftigungsverhältnisse nach § 16 e oder i zu (gesetzlicher Mindestlohn, Berliner Vergabemindestlohn, Branchentarifvertrag usf.)
- Strebt das Bezirksamt die Schaffung von Arbeitsplätzen mit einer Förderung nach § 16i SGB II im Bereich der Pflege von Grün- und Freiflächen an?
Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.
Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit, um zu dem Thema Stellung zu nehmen.
Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.
Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.
Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.
Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen.