Zum Hauptinhalt springen

Thomas Licher

Pop-up-Radwege für Neukölln

Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, die Einrichtung von provisorischen Radfahrstreifen in Neukölln zu prüfen und wenn möglich, kurzfristig zu schaffen. Beispielsweise ob in der Hermannstraße kurzfristig ein "Pop-up-Radweg" einzurichten ist, der sich an den bisherigen Planungen orientieren. Auch kann in der Sonnenallee geprüft werden, ob ein weiterer provisorischer Radweg zeitnah geschaffen werden kann.

Begründung: In der Vergangenheit wurden in Neukölln richtungsweisende Radverkehrsmaßnahmen umgesetzt und teils auch innovative Wege gegangen. Die Notwendigkeit einer sicheren Radinfrastruktur in der Hermannstraße zu schaffen ist seit längeren bekannt und die Planungen hierfür sind bereits weit vorangeschritten. Die Umsetzung eines provisorischen Radwegs mittels Baustellenmarkierung und Warnbarken kann sich an der bestehenden Planung orientieren. Diese kann so auch einem Praxistest unterzogen werden. Die sogenannten Pop-up-Radwege haben sich im Nachbarbezirk Friedrichshain-Kreuzberg im Zuge der Coronakrise bewährt. Auch einige andere Bezirke sind diesem Beispiel gefolgt. Wie das Beispiel Kottbusser Damm zeigt, eignen sich Pop-up-Radwege auch für Hauptverkehrsstraßen mit vielen Querstraßen.

 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.