Recht auf Sprachförderung von Kindern im Vorschulalter sicherstellen
Antrag
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, durch aufsuchende und informierende Sozialarbeit sicherzustellen, dass deutlich mehr Kinder an der für sie vorgesehenen Sprachstandsfeststellung teilnehmen. Insbesondere sollen die Familien aufgesucht werden, die sich auf die erste schriftliche Einladung zur Sprachstandsfeststellung nicht zurückmelden.
Begründung: 2021 nahmen von knapp 400 Kindern, die gut 18 Monate vor ihrem Schulstart keine Kita besuchten und dementsprechend zur Sprachstandsfeststellung eingeladen worden sind, lediglich 129 Kinder teil. Das Bezirksamt konnte also bei zwei Dritteln der angeschriebenen Kinder nicht gewährleisten, dass diese an der Sprachstandserhebung teilnehmen und so gegebenenfalls die ihnen zustehende Sprachförderung erhalten, im besten Fall durch einen Kitabesuch oder anderenfalls durch den Besuch einer Sprachfördergruppe. Die bisherige Praxis, die Kinder bzw. deren Familien lediglich anzuschreiben, um sie zur Sprachstandsfeststellung einzuladen, und sie bei nicht erfolgter Rückmeldung einfach erneut schriftlich einzuladen, erscheint nicht zielführend. Eine persönlichere und mündliche Ansprache der eingeladenen Familien erfolgt derzeit in der Regel erst, wenn sie sich auf die schriftliche Einladung zurückgemeldet haben, z.B. durch das Sprachberaterteam.
Infos zum Stand der Beratung gibt es auf der Seite der BVV Neukölln.
Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.
Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit, um zu dem Thema Stellung zu nehmen.
Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.
Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.
Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.
Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen.