Kolonie Pappelheim

Marlis Fuhrmann

Kleine Anfrage

1. Wer ist Eigentümer der Kolonie Pappelheim an der Buschkrugallee und wie sind die Pächter organisiert?

Der Eigentümer der Kleingartenanlage Pappelheim ist das Land Berlin, vertreten durch das Straßen- und Grünflächenamt im Bezirk Neukölln.

Die einzelnen Pächter der Kleingartenanlage Pappelheim sind Mitglieder im Bezirksverband Berlin-Süden der Kleingärtner e.V.

Ob die Kleingärtner darüber hinaus in der Kleingartenanlage eventuell als selbständiger Verein registriert sind, ist dem SGA nicht bekannt.

2. Handelt es sich dabei um eine Kleingartenanlage, die den Zielen des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) unterliegt oder besteht eine andere Regelung?

Die Kleingartenanlage wurde zum Zwecke der kleingärtnerischen Nutzung an den Bezirksverband Berlin-Süden der Kleingärtner e.V. mit den Zielen des Bundeskleingartengesetzes verpachtet. Dies bedeutet unter anderem:

  • es muss ein Anbau von Obst, Gemüse und anderen gartenbaulichen Pflanzen erfolgen.
  • die Laubengröße ist auf max. 24 m² begrenzt.  Die Laube ist in einfacher Bauweise zu errichten, sie darf in ihrer Einrichtung und Ausstattung nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.

Die Aufgabe und Verantwortung zur Durchsetzung dieser kleingartenrechtlichen Vorgaben obliegt dabei ausschließlich dem Vertragspartner der einzelnen Kleingärtner (Unterpächter der Kleingartenparzellen), dem Bezirksverband Berlin-Süden der Kleingärtner e.V.

3. Warum wurde bei Erneuerung des Zaunes an der Haarlemer Str. die straßenseitige Hecke/ Böschungsbepflanzung beseitigt bzw. nach Beendigung der Maßnahme nicht wieder ersetzt?

Da, wie oben erwähnt, die Durchsetzung der kleingärtnerischen Vorgaben dem Bezirksverband obliegt, ist es dem SGA nicht bekannt, welche Gründe für die derzeitige nicht vertragskonforme Nutzung der einzelnen Parzellen vorliegen.

Bei zwei Begehungen der Kleingartenanlage Pappelheim durch das SGA im Jahr 2020, wurden ebenfalls diverse vertragswidrige Nutzungen festgestellt (z.B. bauliche Veränderungen an bestehenden Lauben ohne Antrag oder gar die erforderliche Zustimmung durch das SGA, Zusammenlegung von Parzellen ohne Antrag oder gar Zustimmung durch das SGA oder auch die Errichtung von Schuppen).

Hierüber wurde der Bezirksverband unter anderem in dem monatlich stattfindenden Jour-fix-Termin mit dem SGA informiert und um Klärung bzw. Beseitigung gebeten.

Dem SGA liegen jedoch hierzu bisher keine Informationen zur Klärung und/oder Beendigung der vertragswidrigen Nutzungen vor, um zu der gestellten Frage eine konkrete Antwort geben zu können.

4. Weshalb fand eine vollständige Beräumung eines großen Teiles der Gartenparzellen einschließlich sämtlicher Gehölze und Stauden statt?

 Siehe Beantwortung zu 3

5. Wieso erfolgt auf diesen Parzellen eine neue Nutzung durch Ferienhäuser samt Rasenflächen ohne kleingärtnerische Bewirtschaftung und Berücksichtigung von Naturschutzbelangen?

 Siehe Beantwortung zu 3