Reinigungsleistung an Neuköllns Schulen

Ahmed Abed
ArbeitBildung

Die Reinigungsleistung an einigen Neuköllner Schulen ist nicht zufriedenstellend. Wir wollen wissen, ob die Reinigung auch von Mitarbeiter*innen im öffentlichen Dienst erbracht werden kann. Das ist nicht nur gut für die Reinigungskräfte, sondern auch für die Schüler*innen und Beschäftigten in den Schulen.

1. Welche Auftragnehmer hat das Bezirksamt mit der Reinigung von Neuköllns Schulen beauftragt (bitte für jeden Auftragnehmer die jeweilig(e) Schule(n), Vertragsbeginn und –ende, Art und Umfang der vereinbarten Reinigungsmaßnahmen sowie Auftragsvolumen angeben)?

Aufgrund des Umfangs der Antwort wurde die Anlage 1 Kosten und Anlage 2 Umfang beigefügt.

2. Wann werden die Reinigungsleistungen für welchen Zeitraum neu ausgeschrieben?

Die Reinigungsleistungen werden grundsätzlich zum 01.08. neu ausgeschrieben. Der Vertrag endet zum 31.07. des darauffolgenden Jahres und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird. Nach 5 Jahren endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

3. Seit wann und mit welcher Begründung erfolgt die Reinigung von Neuköllns Schulen durch Dritte?

In der zum 01.07.2007 gegründeten Serviceeinheit Facility Management wurde die Reinigungsleistung erstmals zum 01.09.2008 neu ausgeschrieben. Zum Ausschreibungszeitpunkt war der älteste Reinigungsvertrag in der Schilling-Schule vom 01.08.1977. Ob es zuvor schon Verträge mit Externen gab, ist nicht bekannt, ebenso die Begründung, die zur Vergabe der Unterhaltsreinigung an Externe geführt hat.

4. Wie hoch lagen die Kosten für die Reinigung vor der Vergabe an Dritte?

Wie unter 3. Aufgeführt, datiert der älteste Reinigungsvertrag aus dem Jahre 1977. Unterlagen zur Kostenermittlung mit eigenem Reinigungspersonal und Reinigungsmaterialien liegen nicht mehr vor.

5. Wie hoch sind die Kosten für die Reinigung heute?

Die jährlichen Kosten (Anlage 3) für die Unterhaltsreinigung betragen inkl. MwSt. insgesamt 4.128.449,11 €.

6. Sieht das Bezirksamt die Gründe für eine Vergabe der Reinigungsleistung an Dritte heute immer noch gegeben?

Da dem Bezirksamt die Gründe, welche zur Ausgliederung der Reinigungsleistung geführt haben, nicht bekannt sind, kann ein Vergleich nicht erfolgen.

7. Unter welchen Bedingungen kann sich das Bezirksamt vorstellen, die Reinigungsleistungen künftig wieder durch eigene Mitarbeiter zu erbringen?

Zur Beantwortung dieser Frage bedarf es einer genauen Betrachtung und Abwägung.

Hierzu sind zeitaufwändige und umfangreiche Kostenermittlungen sowie Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durch externe Büros erforderlich.

Es sind Personalkosten und Mengen zu ermitteln, die nicht nur das Reinigungspersonal betreffen, sondern auch einen weiteren Stellenzuwachs in der Personalstelle zur Betreuung der Mitarbeiter und im Objektmanagement begründen.

Um Erfahrungen diesbezüglich zu sammeln, findet derzeit ein 2-monatiges Pilotprojekt an 2 Schulen statt. Dort wird eine Tagesreinigungskraft während des Schulbetriebs eingesetzt.

8. Welche Kosten würden in welcher Höhe bei einer Wiedereingliederung der Reinigung anfallen?

Eine Ermittlung der Kosten ist dem Bezirksamt mit dem in der SE FM vorhandenen Personal nicht möglich.

Zur genauen Kostenermittlung wäre die Zuarbeit von Gebäudereinigungsmeistern erforderlich. Weiterhin wären zur Ermittlung der Personalkosten Anforderungsprofile und Stellenbewertungen für Reinigungskräfte, Vorarbeiter und Gebäudereinigungsmeister erforderlich, welche derzeit nicht vorliegen. Welche Kosten für die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen (Reinigungsmaschinen und –wagen, Reinigungsmittel und Mengen sowie Ausstattung der Reinigungsräume) anfallen, können aufgrund fehlender Fachkenntnisse im Reinigungsgewerbe nicht ermittelt werden.