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Ahmed Abed

Studie belegt Unsinnigkeit der Shisha-Bar-Razzien: Zukunft der Gewerbeüberwachung in Neukölln

Große Anfrage

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Sind dem Bezirksamt die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung zur Struktur und Praxis der Gewerbeüberwachung im Land Berlin bekannt?
  2. Welche Konsequenzen zieht das Bezirksamt aus der Einschätzung, dass Kontrollen durch Polizei und Ordnungsämter teilweise rechtsstaatlich problematisch sind und insbesondere die Vermischung von Gewerbeüberwachung und anderen Zielen wie der polizeilichen Informationsgewinnung in Verbundeinsätzen unzulässig und nicht im Sinne des Gesetzgebers ist?
  3. Welche Konsequenzen zieht das Bezirksamt aus der Einschätzung, dass die bisherige Praxis der Verbundeinsätze ineffizient ist und zu einer selektiven Aufgabenwahrnehmung führt?
  4. Wie gedenkt das Bezirksamt dafür zu sorgen, dass zukünftig auch jene sensiblen Gewerbebereiche (z. B. Immobilienmakler, Güterhändler, Finanzanlagenvermittler) stärker überwacht werden, die bisher vernachlässigt wurden?
  5. Wie gedenkt das Bezirksamt den festgestellten Defiziten in der Gewerbeüberwachung zu begegnen und eine flächendeckende und diskriminierungsfreie Gewerbeüberwachung sicherzustellen?

Die Beantwortung der Anfrage ist auf der Seite der BVV Neukölln dokumentiert.

 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.