Vorteil für Mieter*innen bei Vergesellschaftung gewinnorientierter großer Berliner Immobilienkonzerne nach §15 Grundgesetz
Ich frage das Bezirksamt:
- Sieht das Bezirksamt bei einem Erfolg des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ zur Vergesellschaftung der gewinnorientierten großen Berliner Immobilienkonzerne nach Artikel 15 des Grundgesetzes einen Vorteil für die Neuköllner Mieter*innen vor exorbitant steigenden Mieten und sozialer Verdrängung?
- Würde eine Vergesellschaftung der gewinnorientierten großen Berliner Immobilienkonzerne der beispiellosen Spekulation mit dem menschlichen Grundbedürfnis "Wohnungen" Einhalt gebieten und die politischen Gestaltungsmöglichkeiten des Landes zum Schutze der Menschen zurückgewinnen?