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Thomas Licher

Mehr Macht für den Bürgermeister?

Große Anfrage

1. Ist dem Bezirksamt der Schlussbericht der Expertenkommission zur „Verbesserung der gesamtstädtischen Verwaltungsteuerung“ bekannt und wie steht das Bezirksamt zu den dort gemachten Vorschlägen?

2. Befürwortet das Bezirksamt eine Stärkung der Stellung des Bezirksbürgermeisters in Anlehnung an die sogenannte „Richtlinienkompetenz“?

3. Wie steht das Bezirksamt zur Wiedereinführung bzw. Verstärkung der Fachaufsicht des Senats über die Bezirke?

4. Wie steht das Bezirksamt zu den Vorschlägen, die Geschäftsbereiche der zwölf Bezirksämter zu vereinheitlichen und die Gestaltungsmöglichkeiten auf bezirklicher Ebene einzuschränken?

5. Erwartet das Bezirksamt, dass weitere bezirkliche Kompetenzen wie zum Beispiel für größere Bauprojekte auf die Landesebene verlagert werden und wie steht das Bezirksamt dazu?

Dem Bezirksamt ist der am 11. Juni 2018 veröffentlichte Abschlussbericht der Experten- kommission zur Verbesserung der gesamtstädtischen Verwaltungssteuerung bekannt.

Grundsätzlich ist zunächst zu begrüßen, dass die Expertenkommission eine fundierte Analyse der Verwaltungssteuerung vorgenommen hat. Auf Grundlage ihrer Analyse hat die Expertenkommission eine Vielzahl von Empfehlungen veröffentlicht, deren Wirkung und mögliche Umsetzung in den kommenden Monaten und Jahren zu prüfen sein wird. Eine abschließende Positionierung zu den einzelnen Vorschlägen wäre jedoch zum jetzi- gen Zeitpunkt noch verfrüht.

Die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister haben vereinbart, sich in regel- mäßigen Abständen zur Diskussion und Positionierung zu den einzelnen Vorschlägen zu

beraten. Ein erstes Treffen hat bereits stattgefunden, bei dem die Analyse und auch ein- zelne Empfehlungen grundsätzlich begrüßt wurden. Eine Positionierung zu den Empfeh- lungen soll in der Runde der Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister vorbe- reitet werden und anschließend zunächst in den jeweiligen Bezirksämtern diskutiert wer- den.

Aus Sicht des Bezirksamtes ist jede Verwaltungsreform unter dem Aspekt zu betrachten, wie die Verwaltung und ihre Leistungen für Bürgerinnen und Bürger transparent gemacht werden können und wie Verwaltung als moderner, innovativer Dienstleister gestärkt wer- den kann.

Besonderes Augenmerk ist vor diesem Hintergrund einerseits auf die Empfehlungen der Kommission zur Personalgewinnung und –entwicklung und andererseits zur Verwaltungs- steuerung zu richten. Im Bereich des Personalmanagements ist das Bezirksamt Neukölln schon heute berlinweit führend. So das Bezirksamt Neukölln landesweit als erstes das zentrale Bewerberbüro etabliert und gilt als best practise-Beispiel im Land Berlin. Eben- falls haben wir als erstes Bezirksamt das elektronische Bewerbungsverfahren (e-Re- cruiting) umgesetzt. Unser Bezirksamt hat vor der Steuerungsgruppe zu diesen Themen referiert. Vor diesem Hintergrund wird es Sie nicht verwundern, dass der Bericht das, was wir in Neukölln heute schon tun, als Maßstab für das ganze Land Berlin empfiehlt. Wir werden auch weiterhin gerne unsere Erfahrungen und Impulse in die Umsetzung der Empfehlungen einfließen lassen.

Der wichtigste Komplex des Berichtes umfasst Fragen zur Verwaltungssteuerung, darin enthalten sind umfassende und für die Bezirksämter sehr weitreichende Empfehlungen. Dazu gehören etwa Vorschläge zur Einrichtung von Zielvereinbarungen und Zielvorga- ben, einheitliche Strukturen hinsichtlich der Geschäftsbereiche der Bezirksämter oder die Stärkung der Position der Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister.

Aus Sicht des Bezirksamtes sind diese Fragen allesamt unter dem Vorbehalt einer aus- reichenden Zuweisung von Ressourcen an die Bezirksämter zu betrachten. Der Bericht erwähnt personelle Ressourcen leider nur im Zusammenhang mit der Steuerung der Be- zirksverwaltung. Zielvereinbarungen ergeben aber nur dann einen Sinn, wenn die Be- zirksämter grundsätzlich dazu in die Lage versetzt werden, Ziele auch erfüllen zu können.

Ohne ausreichende Ressourcen wäre in manchen Geschäftsbereichen die Ausübung der Fachaufsicht bereits von vorneherein vorprogrammiert. Dies kann weder im Interesse ei- ner funktionierenden Verwaltungsstruktur mit motivierten Beschäftigten noch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger liegen.

Analog gilt dies auch für eine Vereinheitlichung der Bezirksamtsstrukturen. Eine solche Regelung könnte durchaus zu höherer Effizienz, vereinfachten Verwaltungsabläufen und vor allem mehr Transparenz für Bürgerinnen und Bürger führen. Ziel einer entsprechen- den Neuregelung muss allerdings genau dies sein: ein einheitliches Serviceversprechen der Berliner Verwaltung und die Gleichbehandlung der Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern.

Zahlreiche Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit einem „politischen Bezirksamt“sowie der Richtlinienkompetenz von Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeis- ter werden zunächst im parlamentarischen Raum zu diskutieren sein.

Das Bezirksamt wird die Empfehlungen in den kommenden Monaten weiterhin diskutieren und Sie selbstverständlich informieren, sowie Ergebnisse vorliegen.

 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.