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Ahmed Abed

Sonnen-Grundschüler*innen haben ein Recht auf Bildung

Mündliche Anfrage

1. Warum werden zwei mobile Unterrichtsräume auf der Sonnen-Grundschule zum Schuljahr 2018/2019 gebaut, um mehr Schüler*innen dort zu beschulen, obwohl bereits jetzt der hohe Krankenstand zu viel Unterrichtsausfall und zur Überlastung der Lehrkräfte führt?

Bereits Anfang 2016 wurde im Rahmen der Planungen des Senats und der Bezirke für die aufgrund des stetigen Wachstums der Stadt notwendig werdenden Infrastrukturen ein Bedarf von weiteren 2,5 - 4 Grundschulzügen für den Bereich der Köllnischen Heide ab 2021/22 festgestellt.

Zum Ausgleich dieses Defizits werden nunmehr in der Sonnen-Schule 2 Modulare (nicht: Mobile) Ergänzungsbauten realisiert, mit denen künftig sowohl die Anzahl der notwendigen Grundschulplätze bereitgestellt als auch die Essensausgabe verbessert werden kann.

2. Wird das Bezirksamt u.a. wegen der teilweisen Beschulung von nur zwei bis drei Unterrichtsstunden pro Tag für Erstklässer*innen in diesem Schuljahr und dem hohen Krankenausfall der Lehrer*innen die Mitarbeiter*innen oder Stunden für die Jugendsozialarbeiter*innen in der Schulstation aufstocken, wie es die Lehrerschaft und Elternschaft der Sonnen-Grundschule seit langem fordern?

Das Bezirksamt ist nicht für die Unterrichtsversorgung und das Personal zuständig. Das liegt im Aufgabenbereich der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Im Rahmen struktureller Umwandlung von Lehrkräftestunden kann die Schule andere Professionen beschäftigen. Das liegt in der Verantwortung der Schulleitung und muss diese mit der Schulaufsicht abstimmen.

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.