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Ahmed Abed

Schulplatzwechsel für alle Schülerinnen und Schüler an die Oberschulen in Neukölln sicherstellen!

Große Anfrage

1. Wie viele Neuköllner Schülerinnen und Schüler der 5. und 7. Jahrgangsstufe haben sich auf weiterführende Schulen beworben und wie viele Plätze stehen zur Verfügung?

2. Wie viele Neuköllner Schülerinnen und Schüler werden voraussichtlich keinen Platz an der Sekundarschule oder dem Gymnasium ihrer ersten und zweiten Wahl erhalten?

3. Wie viele Schülerinnen und Schüler werden voraussichtlich am Losverfahren der Schulen teilnehmen müssen?

4. Wie hoch ist die Zutrittshürde der Durchschnittsschule für die Erlangung eines Platzes an den Neuköllner Gymnasien und Sekundärschulen?

5. Wie wird der Bezirk sicherstellen, dass alle Neuköllner Schülerinnen und Schüler einen Schulplatz an einer weiterführenden und wohnortnahen Schule erhalten?

Was ist mit der Anfrage passiert? Informieren Sie sich über die Beratungsfolge und die Beschlusslage auf der Seite der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln!

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.