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Tony Pohl

Klagen wegen fehlenden Kitaplätzen: Bezirk muss jetzt handeln!

Große Anfrage

1. Trifft es zu, dass es bereits erste Klagen im Zusammenhang mit einem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz in Neukölln gibt?

2. Wie viele Kita-Plätze fehlen derzeit in den einzelnen Neuköllner Bezirksregionen?

3. Welche Gründe macht das Bezirksamt für den Platzmangel geltend?

4. Trifft es zu, dass einige Kitas nur deshalb nicht mehr Betreuungsplätze anbieten können, weil sie bestimmte Anforderungen an Bau und Ausstattung (Garderobe, Küche und Sanitärräume, Gruppen- und Funktionsräume, Freiräume usf.) nicht erfüllen (können)?

5. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, Kitas bei der Anpassung ihrer Räumlichkeiten an bestehende Anforderungen zu unterstützen, um ihr Platzangebot kurz- bis mittelfristig auszuweiten?

Was ist mit der Anfrage passiert? Informieren Sie sich über die Beratungsfolge und die Beschlusslage auf der Seite der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln!

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.