Änderungstext zur Entschließung
Ein von den Fraktionen der SPD und der Grünen eingereichte Entschließung zu Vorfällen im Rahmen des palästinensischen Kulturfests am Hermannplatz entbehrt einer nachvollziehbaren Darstellung des Geschehenen. Die Fraktion DIE LINKE reicht daher einen Änderungstext zur Entschließung ein.
Am 04. Mai 2019 kam es auf dem Hermannplatz im Rahmen eines palästinensischen Kulturfestes zu folgenden Vorfällen:
Eine mutmaßlich rechtsradikale Person rief, dass alle Muslime und Palästinenser raus sollen, weil hier das Land der Arier sei.
Eine weitere, provokante Person rief: „Fuck off! Fuck off Palestinians! Six Millions around us!“ Mit den Worten „Israel, Israel“ ging der betrunkene Mann mit einer Bierflasche in der Hand auf die Rednerin zu. Die Veranstalter versuchten, die Situation zu deeskalieren und riefen von der Bühne dazu auf, die Person in Ruhe zu lassen.
Im Anschluss an weitere Störversuche durch die betrunkene Person kam es zu Handgreiflichkeiten. Die Person wurde in Schutz genommen und zur Polizei geleitet.
Kultur ist immer politisch. Dass auf kulturellen Veranstaltungen politische Äußerungen getätigt werden, liegt in der Natur der Sache.
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt jegliche Gewalt und stellt sich schützend vor alle palästinensischen, jüdischen und israelischen Neuköllner*innen.
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt konsequent jede Form von Rassismus und Antisemitismus.
Hier geht es zur Drucksache auf der Seite des Bezirksamts.
Hier ist die ursprüngliche Entschließung einsehbar.
Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.
Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit, um zu dem Thema Stellung zu nehmen.
Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.
Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.
Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.
Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen.