Britzer Traditionsunternehmen Haupt Pharma Berlin GmbH erhalten!
Anlässlich der drohenden Schließung des Britzer Standorts des Pharmazieprodukteherstellers Haupt Pharma verabschiedete die BVV Neukölln am 4. Dezember 2019 eine Entschließung der LINKEN, Grünen und SPD mit Beitritt der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP, die sich für den Erhalt des Werks in Berlin ausspricht.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln hat mit großem Bedauern erfahren, dass der Aufsichtsrat der AENOVA Group beschlossen hat, den Neuköllner Auftragshersteller für Pharmazieprodukte, Haupt Pharma Berlin GmbH, zum 31.12.2020 zu schließen.
150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Produktion und Verwaltung des über 80jährigen Britzer Traditionsunternehmens würden dadurch ihren Arbeitsplatz verlieren.
Die BVV fordert die AENOVA Group auf, insbesondere vor dem Hintergrund der Versorgungskrise mit Arzneimitteln und Medikamenten ein tragfähiges Konzept zu entwickeln, die Haupt Pharma Berlin GmbH zu erhalten und den Standort zu sichern.
Das Bezirksamt wird bei seinen Bemühungen unterstützt, auch in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft Kontakt mit der Firmenleitung der AENOVA Group aufzunehmen und sich für den Erhalt des Neuköllner Unternehmens und der Arbeitsplätze einzusetzen.
Hier geht es zur Drucksache auf der Seite des Bezirksamts.
Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.
Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit, um zu dem Thema Stellung zu nehmen.
Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.
Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.
Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.
Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen.