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Christian Posselt

Corona-Krankenhaus-Pakt für das Klinikum Neukölln

Entschließung

Die Corona-Pandemie hat deutlich gezeigt, dass ein auf Profit orientiertes Gesundheitssystem nicht in der Lage ist, die Gesundheitsversorgung zu sichern. Sie trifft auf Krankenhäuser, in denen schon lange Personalmangel in fast allen Bereichen herrscht. Das ist auch die Situation im Vivantes-Klinikum Neukölln.

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln unterstützt daher den Vorschlag der Beschäftigten von Charité und Vivantes für einen Corona-Krankenhaus-Pakt und fordert den Senat auf, den Abschluss eines solchen Paktes herbeizuführen.

Wesentliche Punkte des vorgelegten Paktes sind die Bereitstellung von ausreichend Schutzmaterial und der Schutz von Beschäftigten aus den Risikogruppen. Weiter wird unter anderem die Wiedereingliederung der Tochterunternehmen (zum Beispiel in den Bereichen Transport, Reinigung, Labor) und die Bezahlung aller Beschäftigten nach TvöD gefordert.

Gesundheitsversorgung ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und muss die entsprechende Anerkennung und Ausstattung erhalten.

 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.