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LINKE/Grüne/SPD

Das Syndikat soll erhalten bleiben!

Um die drohende Schließung des Syndikats zu verhindern soll der Eigentümer zu Schlichtungsverhandlungen mit dem Ziel des Erhalts der Kiezkneipe aufgefordert werden.

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln spricht sich für den Erhalt des Syndikats als alteingesessene Kiezkneipe und Treffpunkt für Stadtteilarbeit von unten aus. Sie ist ein Teil unserer Neuköllner Kiezkultur und Identität.

Das seit 33 Jahren bestehende Syndikat in der Weisestr. 56 ist seit mehr als einem Jahr von der Schließung bedroht. Mehrfache Versuche der Betreiber, die Kündigung abzuwenden, wurden vom Eigentümer, einem renditeorientierten Investor, abgelehnt. Wir als Bezirksverordnetenversammlung missbilligen die Kündigung durch den neuen Hauseigentümer.

Stattdessen fordern wir den Eigentümer auf, Schlichtungsverhandlungen mit dem Ziel des Erhalts des Syndikats aufzunehmen und bitten das Bezirksamt, als Vermittler zur Verfügung zu stehen, um eine Schließung und Räumung zu verhindern.

 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.