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Thomas Licher

Ergebnisse der Wahlen in Neukölln

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Ergebnisse der Wahlen am 26.09.2021 zum Bundestag, Abgeordnetenhaus und zur BVV sowie der Abstimmung zum Volksentscheid “Deutsche Wohnen & Co. enteignen” in Neukölln wurden am 7.10.21 vom Kreiswahlausschuss bzw. am 8.10.2021 vom Bezirkswahlausschuss Neukölln festgestellt und in öffentlicher Sitzung vom Kreis- bzw. Bezirkswahlleiter den eingeladenen Vertreter*innen von Parteien und Wählerinitiativen sowie interessierten Bürger*innen detailliert vorgetragen. Nach Erkenntnissen der Wahlausschüsse erfolgten in wenigen Neuköllner Wahllokalen öffentliche Nachzählungen aufgrund von möglichen Unstimmigkeiten, wodurch sich geringfügige Korrekturen ergaben, die jedoch zu keinen Veränderungen bei den Gewählten führten. Demnach sind die Abgeordneten des Bundestages, des Berliner Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordneten von Neukölln demokratisch gewählt worden. (Siehe Pressemitteilung des Bezirkswahlleiters/Kreiswahlleiters vom 8.10.2021).

Sollten sich Beteiligte an der Wahl benachteiligt fühlen, steht ihnen der Rechtsweg offen.

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln bedankt sich bei allen ehrenamtlichen Helfer*innen der Wahlen am 26.9.2021 für ihren engagierten Einsatz unter schwierigen Bedingungen.

 

 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.