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Marlis Fuhrmann

Neukölln hat Eigenbedarf

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Große private Immobilienkonzerne wie Deutsche Wohnen, Vonovia, Akelius & Co machen ihre Gewinne durch immer höher getriebene Mieten. Für viele Mieter*innen bedeuten sie die Verdrängung aus ihren Kiezen und Wohnungen. Aber der Anspruch auf eine angemessene und bezahlbare Wohnung steht in der Berliner Verfassung. Deshalb sollen mit einem Volksbegehren über 240 000 Wohnungen von großen privaten Immobilienkonzernen vergesellschaftet werden. Viele davon waren bereits einmal in kommunaler Hand wie in Neukölln unter anderem die ehemaligen Bestände der GEHAG in Britz und Gropiusstadt.

Die Möglichkeit der Vergesellschaftung eröffnet Artikel 15 des Grundgesetzes. Deshalb unterstützt die Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln das Volksbegehren „Deutsche Wohnen und Co enteignen“. Diese Wohnungen sollen künftig wieder fair bewirtschaftet werden bezüglich Instandhaltung, Betriebskosten und Miethöhe. Darüber hinaus bedauern wir, dass das Bundesverfassungsgericht dem Land Berlin die gesetzgeberische Kompetenz abgesprochen hat, einen Mietendeckel zu erlassen. Die Deutsche Wohnen und andere private Immobilienunternehmen haben ungeachtet ihrer enormen Gewinne angekündigt, die eingesparten Mietanteile nachzufordern. Aber eine neue Kündigungswelle ist nicht hinnehmbar. Auch deshalb gilt es zu unterschreiben bei https://www.dwenteignen.de/.

 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.