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Thomas Licher

Kein Gedenken an NS-Kriegsverbrecher Rudolf Heß in Neukölln und anderswo

Die Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln verurteilt jede Verherrlichung des deutschen Faschismus und stellt sich jedem Versuch entgegen, die Verbrechen der Nazis umzudeuten oder zu verharmlosen. Die Gedenkdemonstration für den Stellvertreter Hitlers, Rudolf Heß, zu der in den letzten zwei Jahren viele, teilweise uniformierte Neonazis durch Spandau sowie die Berliner Innenstadt zogen, ist in Neukölln, in Berlin und anderswo unerwünscht.

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wird alle ihre Möglichkeiten wahrnehmen, Neukölln nicht zum Aufmarschgebiet eines Heß-Gedenkmarsches 2019 werden zu lassen. Sie ermuntert die Bürger*innen, sich aktiv gegen einen potentiellen Heß-Gedenkmarsch Mitte August zu engagieren und sich friedlichen Gegenprotesten anzuschließen. Betroffene rechtsradikaler, rassistischer und antisemitischer Gewalt haben unsere volle Solidarität. Am 17. August 1987 nahm der NS-Kriegsverbrecher Rudolf Heß sich im Kriegsverbrechergefängnis Berlin-Spandau das Leben. Neonazis haben seit dem ersten Todestag immer wieder Kundgebungen und Demonstrationen durchgeführt und die Verbrechen des Nationalsozialismus und die Verstrickung von Rudolf Heß darin verharmlost und verleugnet. 2018 fand eine Ausweichroute von Neonazis in Mitte und Lichtenberg statt. In diesem Jahr ist noch unklar, ob möglicherweise der neonazistische Heß-Gedenkmarsch in Neukölln stattfindet.

Die Demonstrationen zum Heß-Gedenkmarsch in den Jahren 2017 und 2018 in Berlin oder am ersten Mai 2019 in Plauen, Chemnitz, Duisburg – um nur einige Orte zu nennen - haben gezeigt, dass das Gedankengut der Nazis keinesfalls der Vergangenheit angehört, sondern aktuell und gefährlich ist. Ein weltoffener Bezirk wie Neukölln mit seiner multiethnischen Einwohnerschaft darf nichts unversucht lassen, um die Ausbreitung faschistischer Ideologien zu verhindern und Geschichtsrevisionismus zurückzuweisen.

 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.