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Grüne/Linke

Neukölln oder Chemnitz - Neonazis und Rassisten entschieden entgegentreten!

Entschließung

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Ereignisse in Chemnitz zeigen eine neue Qualität des Auftretens und des Zusammenwirkens von Nazis und rechten Demokratiefeinden und haben auch Auswirkungen auf Neukölln. Nach dem offenen gemeinsamen Auftreten von AfD, Pegida und Nazi-Hooligans in Chemnitz, scheinen sich auch in Neukölln Nazis angesprochen zu fühlen und zeigen provokant den „Hitlergruß“, wie durch die unangenehmen Zwischenfälle am 5.9.18 in einem Lokal in der Okerstraße und einen Tag später in der Richardstraße ersichtlich. Seitens der Polizei wurden gegen Neuköllner Demokratinnen und Demokraten ganz aktuelle Drohungen gemeldet. Diese Entwicklung macht auch vor diesem Haus nicht halt: Ein Mitglied dieses Hauses hat die Absicht bekundet, sich am rechtsradikalen Projekt „Schutzzone“ der NPD in Neukölln zu beteiligen.

Die Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln verurteilt auf das Schärfste Hetzjagden auf Migrant*innen ebenso wie Angriffe auf gegen Rechtsextremismus engagierte Menschen, gegen jüdische Einrichtungen wie das Restaurant „Schalom“ in Chemnitz und Journalist*innen. Wir treten dem Auftreten von Neonazis und Rassisten - egal an welchen Ort – auf das Entschiedenste entgegen.

Der Tod eines Menschen wird als Vorwand für solche Taten instrumentalisiert. Die demokratischen Fraktionen in der BVV Neukölln sprechen der Familie ihr Mitgefühl aus und vertrauen in den Rechtsstaat, das Tötungsdelikt aufzuklären und angemessen zu ahnden.

Um die Demokratie in Deutschland zu bewahren, sind alle Demokratinnen und Demokraten gefordert, sich aktiv gegen jede Form von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Aufstachlung zum Hass zu stellen. Wir wollen und dürfen es nicht zuzulassen, dass sich der dunkelste Teil der deutschen Geschichte wiederholt.

 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.