Entscheidung der Mehrheit der Neuköllner*innen respektieren - Volksentscheid "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" jetzt umsetzen!

Fraktionsvorsitzende

Entschließung

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Am 26. September 2021 haben 59,1% der Wähler*innen in Berlin – insgesamt 1.035.950 Berliner*innen – für die Enteignung und Vergesellschaftung der Wohnungsbestände privater Immobilienkonzerne mit über 3.000 Wohnungen gestimmt. Diese Mehrheit zieht sich durch die gesamte Stadt: in 10 von 12 Stadtbezirken lag das »JA« zum Volksentscheid vor dem »Nein«. In Neukölln lag die Zustimmung bei 62,4%.

Als demokratisch gewählte Vertretung der Bevölkerung von Neukölln, die mit der deutlichen Mehrheit von 62,4% für die Enteignung und Vergesellschaftung der Wohnungsbestände privater Immobilienkonzerne mit über 3.000 Wohnungen gestimmt haben, fordert die BVV Neukölln den Berliner Senat und alle im Abgeordnetenhaus von Berlin vertretenen demokratischen Parteien auf, den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen!“ noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen und ein Vergesellschaftungsgesetz im Sinne des Volksentscheids zu verabschieden. Eine entsprechende Verpflichtung soll im Koalitionsvertrag der künftigen Regierung formuliert werden.

Als BVV Neukölln möchten wir betonen, dass Respekt vor diesem klaren Votum gebietet, es als Auftrag zur zügigen Umsetzung der Enteignung und Vergesellschaftung zu interpretieren. Eine einzusetzende Expert*innenkommission darf nicht zur Verschleppung des Volksentscheids führen.

Besondere Dringlichkeit der Umsetzung besteht zusätzlich seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, welches das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten gekippt und die Berliner Bezirke einer wichtigen Handlungsmöglichkeit gegen Mietsteigerungen und Verdrängung beraubt hat.

Die BVV Neukölln hält abschließend fest, dass zwischen dem Interesse der Berliner*innen an angemessenem und bezahlbarem Wohnraum und dem Interesse von Aktiengesellschaften an Profitmaximierung durch Spekulation mit diesem Wohnraum keine Gleichrangigkeit bestehen kann. Wohnen ist ein Menschenrecht, das auch durch Artikel Art. 28 (1) der Berliner Landesverfassung in besonderem Maße geschützt wird. Dem steht kein verfassungsmäßig verbrieftes Recht auf Rendite gegenüber.


Beratungsfolge und Beschlussfassung