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DIE LINKE. Fraktion in der BVV Neukölln
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  1. Initiativen

Keine Kürzungen an den Schulen - Senat muss Klassenfahrten ermöglichen

16. Oktober 2024
Fraktionsvorsitzende

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Setzt sich das Bezirksamt für die weitere Unterstützung von Schulen in herausfordernder Lage durch das Programm „Teach First“ ein?

16. Oktober 2024
Susanka Sambefski

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Wann kommt die Rückführungsanordnung?

16. Oktober 2024
Maya Eckes

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Was hat das Bezirksamt getan, um das Chaos beim Schulmittagessen zum Schulstart zu verhindern?

16. Oktober 2024
Philipp Dehne

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Keine Kontrolle der Sozialwohnungen durch das Bezirksamt in der Donaustraße 68 bis 70B?

16. Oktober 2024
Antigoni Ntonti

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Schulstart mit leerem Magen?

18. September 2024
Philipp Dehne

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Sanierung der Kepler-Schule

18. September 2024
Susanka Sambefski

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https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=9256

18. September 2024
Ahmed Abed

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Bekommt Neukoelln endlich ein Unordnungsamt?

18. September 2024
Carla Aßmann

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Endlich eine Lösung für die Honorarkräfte?

18. September 2024
Philipp Dehne

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Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist nur eine begrenzte Zahl an Nachfragen. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen. Die Bindungswirkung von Anträgen ist je nach Gegenstand unterschiedlich.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern eine Stellungnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen oder einen Appell an übergeordnete Behörden bzw. externe Akteure. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.

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Karl-Marx-Str. 83-85
12040 Berlin
(030) 90239 – 2003
linksfraktion@bezirksamt-neukoelln.de

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