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DIE LINKE. Fraktion in der BVV Neukölln
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  1. Initiativen
  2. Anfragen

Entwicklung von Budget und Teilnehmenden an Eingliederungsleistungen des Jobcenter Neukölln von 2019 bis 2024

8. Juli 2024
Georg Frankl

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Zum Zustand des Zivil- und Katastrophenschutzes in Neukölln

8. Juli 2024
Georg Frankl

Weiterlesen

Artenschutz im bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren

8. Juli 2024
Maya Eckes

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Zehntausende Euro für die Förderung von Mietsteigerung und Verdrängung?

24. Juni 2024
Antigoni Ntonti

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Politische Repression durch Gewerbekontrollen?

24. Juni 2024
Carla Aßmann

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Neuer Standort für die Tannenhof-Schule?

24. Juni 2024
Philipp Dehne

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Vereine finden Neuköllner Sporthallen teilweise in unzumutbarem Zustand vor Status

27. Mai 2024
Georg Frankl

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Vertragsverlängerungen der freien Lehrkräfte an der Neuköllner Musikschule und der VHS

27. Mai 2024
Susanka Sambefski

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Neuer Stand beim Leerstand im Wohnpark St. Marien

27. Mai 2024
Carla Aßmann

Weiterlesen

Drastischer Abbau von Schulplätzen an Neuköllner Grundschulen

27. Mai 2024
Philipp Dehne

Weiterlesen

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Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist nur eine begrenzte Zahl an Nachfragen. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen. Die Bindungswirkung von Anträgen ist je nach Gegenstand unterschiedlich.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern eine Stellungnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen oder einen Appell an übergeordnete Behörden bzw. externe Akteure. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.

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DIE LINKE. Fraktion in der BVV Neukölln
Karl-Marx-Str. 83-85
12040 Berlin
(030) 90239 – 2003
linksfraktion@bezirksamt-neukoelln.de

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