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DIE LINKE. Fraktion in der BVV Neukölln
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  1. Initiativen
  2. Anfragen

Verschleppt das Bezirksamt den Klimaschutz in Neukölln?

20. Mai 2024
Maya Eckes

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Hat das Bezirksamt einen Plan, um den massiven Raummangel an der Fritz-Karsen-Schule anzugehen?

20. Mai 2024
Philipp Dehne

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Subunternehmen und Kontrolle von Reinigungsfirmen in der Schulreinigung

22. April 2024
Philipp Dehne

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Neuköllner Bilanz des Zweckentfremdungverbots

22. April 2024
Carla Aßmann

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Sozialer Wohnungsbau: Förderende und Fertigstellungen

22. April 2024
Carla Aßmann

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Erneuerung von Kunstrasenplätzen im Bezirk?

22. April 2024
Philipp Dehne

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Spart der Senat bei der Neuköllner Suchthilfe?

15. April 2024
Nadine Haske

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Sicherstellung der Tariftreue und Essensversorgung beim Schulcatering

15. April 2024
Philipp Dehne

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Neuer Stand beim Leerstand im Wohnpark St. Marien

15. April 2024
Carla Aßmann

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PR-Show für Wahlkampf um SPD-Vorsitz?

15. April 2024
Ahmed Abed

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Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist nur eine begrenzte Zahl an Nachfragen. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen. Die Bindungswirkung von Anträgen ist je nach Gegenstand unterschiedlich.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern eine Stellungnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen oder einen Appell an übergeordnete Behörden bzw. externe Akteure. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.

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DIE LINKE. Fraktion in der BVV Neukölln
Karl-Marx-Str. 83-85
12040 Berlin
(030) 90239 – 2003
linksfraktion@bezirksamt-neukoelln.de

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